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Anton von Schaumburg (Jüngeres Haus Schaumburg), Graf zu Holstein-Schaumburg
* 1445, † 22.12.1526
oo 1/1 29.11.1492
Q11 mit "Sophia"
von Sachsen-Lauenburg <Johann IV.
von Sachsen-Lauenburg, Herzog und nnf
(Frau Johann IV. von Sachsen-Lauenburg)>.
oo 2/1 1496 mit "Anna" von Schönburg <"Ernst" von Schönburg, Edelherr und "Anna" von Rieneck, Gräfin>.
Biografische Notizen zu Otto II. von Schaumburg: [-][+]
Otto regierte von 1426-1464.
Nach dem Bericht HERMANNs von Lerbeck wurde Otto im Jahre 1400 geboren. Nach dem Tode seines Vaters im Jahre 1426 übernahm er die Regierung der Grafschaft Schaumburg. Als Adolf XI., Graf von Holstein und Herzog von Schleswig 1459 gestorben war, erhob Otto berechtigte Erbansprüche auf Holstein-Stormarn, forderte aber außerdem das Herzogtum Schleswig. Doch auch der dänische König Christian L, der dem oldenburgischen Grafenhause entstammte, versuchte, beide Gebiete an sich zu bringen. Da der Adel schwerwiegende Auseinandersetzungen befürchtete, entschied er sich schließlich für den Dänenkönig. Otto wurde finanziell entschädigt und behielt in Holstein die Herrschaft Pinneberg (später Grafschaft Holstein[-Pinneberg]).
In der ersten Hälfte des Jahres 1464 urkundete Otto noch mehrfach. Am 1. Juli 1464 aber stifteten seine Söhne '84Alff Eryck Otto Hinrik unde Anthonius Ghebrodere" Seelenmessen für ihn. Über seinen Todestag heißt es in der Urkunde: vppe den sonauend neghest des hilghen lychnames dage, als de Edle vnse leve vader, Otto... van desser werede vorscheden is." Daraus ergibt sich der 2. Juni 1464. Seine Memorie wurde in Fischbeck am 9. Juni gefeiert.
Otto hatte zur Gemahlin Elisabeth Von Hohnstein. Das geht aus Urkunden hervor, in denen sie Seelenmessen für die Grafen von Schaumburg und die von Hohnstein stiftete. Sie war die Tochter des Grafen Ernst von Hohnstein und der Anna von Stolberg (Staelberge). Elisabeth urkundete auch als geborene Gräfin von Hohnstein. Die Eheschließung fand nach DASSEL, um das Jahr 1418 statt. Berücksichtigt man das Geburtsjahr ihres Sohnes Otto III., so kann man mit dieser Bestimmung einverstanden sein. Urkundlich erscheint sie zum ersten mal als Ottos Gemahlin 1429. Nach dem Tode Ottos Il. ließ sie sich am 5. März 1469 von Abt und Konvent des Loccumer Klosters mit ihren Kindern in die Brüderschaft des Zisterzienserordens aufnehmen. Das letzte Mal trat sie am 5. Juni 1474 in einer Urkunde ihres Sohnes Erich auf.
Elisabeth starb am 7. Dezember 1476 und wurde im Stift Fischbeck beigesetzt. Dort wurde ihrer am 8. Dezember gedacht.
Es ist nur bedingt möglich, eine völlig sichere Reihenfolge der Kinder Ottos II. aufzustellen. Die Angaben Hermann HAMELNLANNS und Cyriakus SPANGENBERG weichen in einzelnen Punkten voneinander ab. HAMELMANNs Genealogiae haben gegenüber SPANGENBERGs Chronicon zwei Vorzüge: sie sind einmal etwas früher entstanden und zum anderen ordnen sie die zwei Töchter Ottos Il. ein. Ein Vergleich der Angaben beider Historiker ergibt folgendes: Über die Reihenfolge Adolf, Erich, Ernst besteht Einmütigkeit. Dann bringt HAMMELMANN Mechthild, Otto, Heinrich, Anna, Bernhard, Johann und Anton, SPANGEN13ERG hingegen Bernhard, Otto, Heinrich, Anton, Johann, Anna und Mechthild. Da der Hamburger Vertrag vom 30. September 1460 sieben Brüder in der Reihenfolge nennt: Adolf, Erich, Otto - Ernst wurde als Bischof von Hildesheim vorangestellt -, Heinrich, Anton und Bernhard , werden vermutlich nach Ernst Mechthild, Otto und Heinrich kommen. Danach Anna zu setzen, bestehen keine Bedenken. jedenfalls ist aber Anton älter als Johann, so dass wir hier wieder der Hamburger Urkunde folgen können: Anton und Bernhard. Es bleibt dann noch Johann als jüngster, der 1460 noch nicht mitsiegeln konnte. Das Fischbekker Memorienbuch, dessen Eintragungen offenbar vor 1508 liegen, nennt Otto und Johann nicht, da sie noch lebten, dafür eine dritte und jüngste, unverheiratete Tochter mit dem Namen Helene. Die Reihenfolge der Brüder ist nach den beiden Bischöfen Ernst und Heinrich: Adolf, Bernhard und Erich.
Nach:Bei der Wieden, Helge, Schaumburgische Genealogie (2. Auflage Melle 1999), p. 90.